Der Standort der ehemaligen Moritzkapelle am Sebalder Platz ist durch eine Einlassung im Platzboden gekennzeichnet. Obwohl die Kapelle an sich keine herausragende kunstgeschichtliche Bedeutung hatte, hinterlässt sie eine Lücke im Platzensemble, die ausschließlich als Sitzplatz des dort benachbarten Bratwurstglöckleins und als vor allem „wilder“ Parkplatz für „ganz eilige und vor allem wichtige“ eifrig* genutzt wird.
Nun, welche Gestaltung sollte dieser Platz verdienen?
Da es offensichtlich den Nürnbergern inkl. der lokalen Verkehrsüberwachung am Arsch vorbeigeht, was sich dort so abspielt, schlage ich vor, dort einen auf dem gekennzeichneten Terrain der Moritzkapelle exponierten, umzäunten und gebührenpflichtigen „temporären“ Parkplatz zu errichten.
Die Gestaltung dieses Park-Platzes wird so seiner Nutzung als Teil des öffentlichen Straßenverkehrs und des Denkmal-schutzes gerecht und ist als Kunstaktion konzipiert. Die Aktion ist zeitlich begrenzt. Der temporäre Parkplatz nimmt die Form der Moritzkapelle an. Die Kapellen-Nachbildung dient quasi Ausstellungsplatz des automobilen Fetisches und stellt gleichfalls die exponierte Stellung der Parkplatznutzer explizit zur Schau.
Dabei wird die Kapellenform aus im Straßenverkehr und Straßenbau bekannten und genutzten Objekten und Elementen wie z.B. Bogenlampen, Leitblanken, Schutzelementen, Verkehrsbeschilderung und Markierung sowie einer Parkplatzbeschrankung zu einem stimmigen und höchst ironischen Gesamtensemble zusammengefügt.
Als Teil der Kunstinstallation wird dem Parkplatznutzer durch Entrichtung einer überhöhten Gebühr das Recht eingeräumt, exklusiv auf diesem eingezäunten Platz zu stehen und sich als Teil dieser Aktion mit dokumentieren zu lassen. Natürlich erhalten die Nutzer ein exklusives Bild mit fortlaufender Nummerierung ihrer Nutzung, eine Dokumentation zu dieser Aktion und zur Geschichte des Platzes und der ehemals darauf befindlichen Kapelle als Gegenleistung.
* inzwischen ist der Platzbereich als Fußgängerzone markiert. Die wilde Paukerei hat dadurch merklich abgenommen, da dies empfindliche Strafmandate für die "ordnungswidrigkeit" nach sich zieht.